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37 Grad  

Der Kampf um das Erbe

Das unerwartete Vermächtnis

Was tun, wenn man als Angehöriger bemerkt, dass ein erheblicher Teil des Erbes verschwunden ist? Insgesamt 250 Milliarden Euro Vermögen werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Menschen, die im Alter ihre Unabhängigkeit verlieren und auf Hilfe angewiesen sind, laufen Gefahr, auf Menschen zu treffen, deren Absichten nicht die sind, die sie vorgeben. Unsere Protagonisten schlitterten in Situationen hinein, die sie fast um Haus und Hof brachten... 

Bernhard R.  / Quelle: ZDF

Bilderserie

Menschen, die im Alter von Demenz betroffen sind, sind leichte Opfer, wenn es um  Erbschleicher geht. Unser Protagonist Mark R. ist heute dement. Von einigen Jahren hat er einen großen Teil seines Vermögens an die Putzfrau überschrieben. Sein Sohn Bernhard R. ist sich sicher: Sein Vater wusste damals nicht, was er tat.

(15.05.2012)

Persönliche Sicht der Autorin Angelika Wörthmüller:

Ich konnte lange nicht wirklich glauben, was wir da an Rechercheergebnissen zusammen trugen. Da sollen alte Herrschaften einfach über den Tisch gezogen werden, es wurden ihnen Unterschriften abgeluchst, mit denen sie Haus und Hof verlieren? Es klang zu abenteuerlich.

Informationen zur Erbschleicherei

Allein lebende Alte

Kontoauszug mit hohen Abbuchungen / Quelle: ZDF

Der Anteil älterer Menschen steigt in Deutschland von Jahr zu Jahr. Je älter man wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine Demenz zu erleiden. Immer häufiger leben alte Menschen von Familienangehörigen getrennt. Das macht sie zusätzlich anfällig für vermeintliche Freundlichkeiten von Personen, die es eigentlich nur auf ihr Erbe abgesehen haben.

Vorsicht: Vorsorgevollmacht

Es ist nur ein harmloses Schriftstück, aber es kann dazu führen, dass Hab und Gut verschwinden: Vorsorgevollmachten sollen eigentlich im Falle einer Demenz oder einer schweren Krankheit das Bestellen eines gesetzlichen Betreuers ersparen. Am häufigsten werden sie innerhalb der Familien vergeben, doch zunehmend auch an Nichtfamilienmitglieder. Eine simple Unterschrift ohne Besuch beim Notar reicht - und die Kontrolle über Konto und Besitz kann verloren vergehen. Davor wird auch in offiziellen Broschüren des Justizministeriums nicht umfassend gewarnt.

Einen Kontrollbevollmächtigten angeben!

Ratsam ist es, schon bei Abschluss der Vorsorgevollmacht einen zusätzlichen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen, der halbjährlich oder jährlich dem Gericht über die Arbeit des Bevollmächtigten berichtet. Sinnvoll ist auch ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Damit kann bestimmt werden, welche Beträge ohne weitere Rückfrage ausgegeben werden dürften. Klar geregelt werden sollte auch, von welchem Zeitpunkt an die Vollmacht gelten soll. Der Eintritt mit Beginn der Geschäftsunfähigkeit sollte an ein ärztliches Gutachten gebunden sein. Ansonsten läuft man Gefahr, dass der Bevollmächtigte einfach nach Gutdünken entscheidet, ab wann er über Konten und Besitz verfügt. Generell gibt es keine Kontrollinstanz für die Bevollmächtigten. Gerichte schreiten erst ein, wenn sie von Unregelmäßigkeiten erfahren.

Geschäftsunfähigkeit

Ab einem gewissen Grad der Demenz ist eine Person nicht mehr geschäftsfähig, denn dann ist keine freie Willensbestimmung mehr möglich. Nur ein Gutachten kann die Geschäftsunfähigkeit klar feststellen.

Vermögensübertragung beim Notar

Es gibt verschiedene Wege, wie sich Erbschleicher ans Vermögen pirschen können: sie können sich adoptieren lassen, was dazu führt, dass sie beim Erbe automatisch berücksichtigt werden - eine beliebte Variante, denn sie spart die Erbschaftssteuer.

Oder: Erbschleicher lassen sich eine Urkunde ausstellen (z.B. Schenkung, Überlassung), die die Vermögensübertragung besiegelt. Notare dürfen diese Urkunden auch in Pflegeheimen oder Krankenhäusern ausstellen. Sie sind zwar verpflichtet, sich ein Bild von der Geschäftsfähigkeit der Klienten machen und sollen auch schriftlich vermerken, wenn sie Zweifel an dieser haben. Aber sie verfahren häufig nach der Devise: im Zweifel beurkunden. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass der Notar merkt, dass da alte Herrschaften abgezockt werden.

Testierfähigkeit kann nicht entzogen werden

Das Recht zu testieren, also seinem Willen einen Ausdruck zu geben, darf einem niemand entziehen. Vor Gericht wird argumentiert, dass jemand, der nicht mehr geschäftsfähig ist, immer noch "lichte Momente" haben kann, in denen er seinen Willen ausdrücken kann. Unter Experten wird diese Haltung inzwischen als sehr fragwürdig betrachtet. Jemand der nicht mehr geschäftsfähig ist, kann grundsätzlich nicht mehr die Tragweite seiner Handlungen und deren Folgen übersehen. Diese Auffassung macht sich mehr und mehr breit. Wichtig ist, vor Gericht darauf zu achten, dass der bestellte Gutachter sich auf der Höhe des aktuellen gerichtsmedizinischen Wissensstandes befindet.

Lesetipps

Bernadette Brommer

Willenlos – Wehrlos – Abgezockt  

ISBN: 978-3-8316-1517-9

Eine Broschüre zum Thema schrieb Rechtsanwalt Prof. Volker Thieler, von der gleichnamigen Kanzlei in München. Die Broschüre heißt "Tatort Erbschleicher" und kann über die Kanzlei bezogen werden.

Ich erinnere mich an einen Tag der Recherche, an dem ich stundenlang durchs Dorf lief, um die Wahrheit zu erfahren. Wen auch immer ich traf, fragte ich aus. Das Ergebnis war bedrückend. Der ein oder andere ahnte, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zuging, wollte sich aber nicht einmischen. Manche wollten es womöglich gar nicht wissen. Letztlich hatte ich den Eindruck: Erbschleicherei trifft in Deutschland auf fruchtbaren Boden. Wer interessiert sich schon wirklich für das Schicksal des anderen? Jeder will seine Ruhe, auch wenn damit Unrecht zementiert wird.

Schäbiger Umgang mit Alten

Erschütternd war dann der Moment, in dem ich realisieren musste: Schäbigkeiten im Umgang mit wehrlosen Alten sind gar keine Seltenheit. Ich fragte mich oft, wie gut eigentlich jemand schlafen kann, der weiß, dass er einem wehrlosen, dementen Menschen sein Vermögen abgeluchst hat. Manchmal malte ich mir aus, dass das schlechte Gewissen zumindest Albträume erzeugen müsste. Anfangs dachte ich noch, die Täter würden einer Schicht angehören, die finanzielle Not kennt. Bis dann immer klarer wurde: Das sind gar keine bedürftigen Menschen, die da abzocken. Es sind offensichtlich Leute, die in der Lage sind, sich Niederträchtigkeit so lange schön zu reden, bis sie selbst daran glauben.

Wir müssen alle mehr aufeinander aufpassen, das ist meine persönliche Quintessenz aus diesem Film. Auf die eigenen Eltern und ihr reales Urteilsvermögen, auf Nachbarn und Freunde, die ins betagte Alter kommen. Wahrnehmen, wenn Menschen, die gar nicht zur Familie gehören, plötzlich auffallend oft ein- und ausgehen. Mitkriegen, wenn diejenigen das plötzlich selbstherrlich tun. Das Traurige ist: Man muss eigentlich misstrauischer sein, als man gerne sein will. Aber ich nenne es nun einfach: Wachsamkeit. Die brauchen wir.

Der Kampf ums Erbe - worum es geht:

Bernhard R., sein Vater und die Putzfrau

Chefarzt Bernhard R. ist gerade auf Station, als ihn ein Anruf von der Sparkasse in Ottobrunn erreicht. Die Bankangestellte teilt ihm mit, dass sein 80-jähriger Vater in Begleitung einer Frau 280.000 Euro abheben möchte. Wie sich herausstellt, wird der Vater von der Putzfrau begleitet. Die Auszahlung konnte der Sohn gerade noch in letzter Sekunde stoppen, doch das Geld ist nicht wirklich gerettet: Sein Vater hatte es der Putzfrau beim Notar überschrieben. Bernhard R. ist sofort klar: Niemals würde der 80-Jährige aus freien Stücken sein Vermögen verschenken. Es muss die fortschreitende Demenz sein, die ihn zu diesem Schritt veranlasst hat.

Ein älteres Ehepaar und die hilfsbereiten Nachbarn

In Bayern kämpft Ingrid J. heute um das verlorene Erbe ihres Vaters und dessen zweiter Ehefrau. Im Alter von 86 Jahren leistete ihr Vater eine Unterschrift, durch die er Haus und Hof den Nachbarn übertragen hat. Die Nachbarin des älteren Ehepaares bemerkte, dass die alten Herrschaften Hilfe benötigten. Sie kümmerte sich mit kleinen Handreichungen um die Eheleute, die schließlich den gesamten Besitz, bestehend aus mehreren Grundstücken und einem Wohnhaus, notariell auf die Nachbarin übertrugen. Die Tochter, die zu der Zeit im Ausland wohnte, erfuhr davon erst im Nachhinein.

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